Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle unsere Lieferungen und Dienstleistungen gelten die nachfolgend hinterlegten Bedingungen. Wir haben auch allgemeine Einkaufsbedingungen für Lieferanten. Diese können bei der Handelskammer angefordert werden.

Artikel 1: Anwendbarkeit

1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen, Auftragsausführungen und Lieferungen von NetCare, einschließlich Änderungen daran. 1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von NetCare schriftlich bestätigt wurden. 1.3 Alle von NetCare abgegebenen Angebote und darin enthaltenen Preise und Konditionen sind völlig unverbindlich. 1.4 Aufträge sind nur bindend, wenn sie von NetCare schriftlich bestätigt wurden.


Artikel 2: Preise

2.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. 2.2 Wenn ein Festpreis vereinbart wurde, kann davon abgewichen werden, wenn sich die Informationen, auf denen dieser Preis basiert, als falsch oder unvollständig erweisen. In diesem Fall wird der Preis nach Rücksprache mit dem Kunden auf Basis einer Nachkalkulation von Stunden und Materialien berechnet. 2.3 Alle Preise in Angeboten, Preislisten, Broschüren und Angeboten sind freibleibend.


Artikel 3: Lieferung

3.1 Wenn eine vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann, wird der Kunde rechtzeitig darüber informiert. Eine Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatz. 3.2 Als Nachweis für die Lieferung der Dienstleistung gemäß den Vereinbarungen gilt ein mit „Genehmigt“ unterzeichneter Lieferschein oder ein Formular, das die geleisteten Stunden beschreibt. 3.3 Wenn Zahlungen offenstehen, deren Frist bereits abgelaufen ist, behält sich NetCare das Recht vor, neue Aufträge abzulehnen oder bereits vereinbarte Aufträge auszusetzen, bis die Zahlungspflicht erfüllt ist.


Artikel 4: Reklamation/Haftung

4.1 Reklamationen bezüglich der gelieferten Dienstleistungen müssen innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich gemeldet werden. NetCare muss die Möglichkeit erhalten, die Reklamation innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben und/oder den Schaden zu begrenzen. Wenn der Kunde dies versäumt oder keine Mitwirkung leistet, verfällt der Anspruch auf Schadensersatz. 4.2 Wenn ein Schaden entstanden ist, der nachweislich durch die von NetCare erbrachten Arbeiten verursacht wurde, kann der Kunde dafür Schadensersatz erhalten. 4.3 Nur direkte Schäden, d.h. nachweisbare Schäden an Geräten oder Software, die durch die Arbeiten von NetCare verursacht wurden, werden ersetzt. Indirekte Schäden, wie entgangener Gewinn, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 4.4 Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal den Betrag, den NetCare für die Dienstleistung, auf die sich der Schaden bezieht, in Rechnung gestellt hat, mit einem Maximum von drei Monaten Dienstleistung. Die Haftung von NetCare ist jederzeit auf den Betrag begrenzt, für den eine Haftpflichtversicherung Deckung bietet.


Artikel 5: Höhere Gewalt

5.1 Höhere Gewalt umfasst unter anderem: Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, Cyberangriffe oder andere unvorhergesehene Umstände außerhalb des Einflussbereichs von NetCare. 5.2 Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadensersatz und vereinbarte Lieferzeiten können verschoben werden, ohne dass der Kunde das Recht hat, die Vereinbarung zu stornieren.


Artikel 6: Zahlung

6.1 Die Zahlung hat sofort nach Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, wird der Rechnungsbetrag um einen Zinssatz von 1 % pro Monat und 25 € Bearbeitungsgebühr pro Mahnung erhöht. Alle Kosten, die zur Einziehung der Rechnung anfallen, einschließlich Anwaltskosten, gehen zu Lasten des Kunden. 6.2 Eine Aufrechnung mit einer vom Kunden geltend gemachten Forderung ist ausgeschlossen. 6.3 Ein Streitfall über den zu fordernden Betrag muss unverzüglich nach Erhalt der Rechnung schriftlich gemeldet werden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass kein Streitfall besteht.


Artikel 7: Auflösung

7.1 Vereinbarungen zwischen den Parteien können ohne gerichtliche Intervention aufgelöst werden, sofern die Auflösung schriftlich bestätigt wird, wenn eine der Parteien die Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen verliert, wie z. B. bei einer Pfändung, einem Antrag auf Zahlungseinstellung oder einem Insolvenzantrag.


Artikel 8: Kein Übernahmeverbot

8.1 Es ist nicht gestattet, während des Auftrags oder dessen Verlängerung sowie ein Jahr nach Beendigung des Auftrags Mitarbeiter oder Freiberufler, die für NetCare tätig sind, direkt zu kontaktieren, um eine direkte Vereinbarung zu treffen. Bei Verstoß ist der Kunde ohne weitere Mahnung oder Inverzugsetzung zur Zahlung einer sofort fälligen Vertragsstrafe von 25.000 € pro Vorfall verpflichtet. Diese Vertragsstrafe berührt die sonstigen Rechte beider Parteien nicht, einschließlich des Rechts auf Schadensersatz.


Artikel 9: Streitigkeiten

9.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung ergeben, werden zunächst einem unabhängigen Vermittler vorgelegt. Wenn die Vermittlung nicht zu einer Lösung führt, werden Streitigkeiten ausschließlich dem Gericht in ’s-Hertogenbosch vorgelegt, unbeschadet des Rechts auf Berufung.


Artikel 10: Hinterlegung

10.1 Diese Lieferbedingungen wurden bei der Handelskammer Eindhoven unter der Nummer 17085365 hinterlegt und können auch auf der Website von NetCare eingesehen werden.

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