Bedingungen
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden eingetragenen Lieferbedingungen.
Artikel 1 Anwendbarkeit
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen, Auftragsabwicklungen und Lieferungen von NetCare.
1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von NetCare schriftlich bestätigt werden.
1.3 Sämtliche Angebote von NetCare sowie die darin genannten Preise und Konditionen sind grundsätzlich freibleibend.
1.4 Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie von NetCare schriftlich bestätigt wurden.
Artikel 2 Preise
2.1 Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
2.2 Ist ein Festpreis vereinbart, kann von diesem abgewichen werden, wenn die diesem Preis zugrunde liegenden Angaben unrichtig oder unvollständig sind. In diesem Fall wird der Preis auf der Grundlage der tatsächlichen Stunden- und Materialkosten berechnet.
2.3 Alle Preise in Angeboten, Preislisten, Prospekten und Angeboten sind freibleibend.
Artikel 3 Lieferung
3.1 Sollte sich eine vereinbarte Lieferzeit aus irgendeinem Grund als nicht durchführbar erweisen, wird der Auftraggeber hierüber informiert und versucht, eine neue angemessene Frist zu vereinbaren.
3.2 Als Nachweis für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung dient ein unterschriebener Lieferschein oder ein Formular mit der Angabe der geleisteten Arbeitsstunden.
3.3 Bei ausstehenden Zahlungen, deren Frist bereits abgelaufen ist, können neue Aufträge abgelehnt oder bereits vereinbarte Aufträge bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung ausgesetzt werden.
Artikel 4 Werbung/Haftung
4.1 Reklamationen bezüglich der erbrachten Leistungen müssen innerhalb von acht Tagen nach Lieferung per Einschreiben gemeldet werden. Anschließend ist NetCare Gelegenheit zu geben, die Beschwerde zu klären und/oder den Schaden innerhalb einer angemessenen Frist zu begrenzen. Unterlässt der Auftraggeber dies oder leistet er keine Mitwirkung, entfällt der Anspruch auf Schadensersatz.
4.2 Liegt ein Schaden vor, der nachweislich durch die von NetCare durchgeführten Arbeiten verursacht wurde, kann der Kunde hierfür Ersatz verlangen.
4.3 Es werden nur direkte Schäden an Geräten und/oder Software erstattet.
4.4 Die Höhe der Entschädigung kann jedoch niemals den Betrag übersteigen, den NetCare für die Dienstleistung, auf die sich der Schaden bezieht, in Rechnung gestellt hat, mit einem Höchstwert von drei Dienstmonaten.
Artikel 5 Höhere Gewalt
5.1 Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die für NetCare nicht vorhersehbar waren oder auf die NetCare keinen Einfluss hatte.
5.2 Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadensersatz und vereinbarte Lieferzeiten können sich verschieben, ohne dass dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zusteht.
Artikel 6 Zahlung
6.1 Die Zahlung muss pauschal innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Ist dies nicht der Fall, kann sich der Rechnungsbetrag um Zinsen und Verwaltungskosten erhöhen. Sämtliche zum Einzug der Rechnung anfallenden Kosten gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers.
6.2 Der Schadensersatz wegen etwaiger Ansprüche des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
6.3 Meinungsverschiedenheiten über den zu fordernden Betrag sind unverzüglich nach Erhalt der Rechnung schriftlich mitzuteilen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass kein Streit vorliegt.
Artikel 7 Auflösung
7.1 Vereinbarungen zwischen Parteien können ohne richterliche Intervention aufgelöst werden, wenn eine Partei die Verfügungsmacht über ihr Vermögen verliert, beispielsweise im Falle einer Pfändung, eines Antrags auf Zahlungsaufschub oder eines Insolvenzantrags.
Artikel 8 Keine Übernahmeklausel
8.1 Während des Einsatzes oder seiner Verlängerung sowie ein Jahr nach Beendigung des Einsatzes ist es nicht gestattet, für NetCare tätige Mitarbeiter oder Selbstständige wegen einer Direktvereinbarung anzusprechen. Bei Zuwiderhandlung wird ohne Vorankündigung oder Inverzugsetzung ein sofort fälliges Bußgeld in Höhe von 25.000 € je Tat verwirkt. Die Geldbuße berührt nicht die übrigen Rechte beider Parteien, einschließlich des Anspruchs auf Schadensersatz.
Artikel 9 Streitigkeiten
9.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus der von den Parteien geschlossenen Vereinbarung ergeben können, werden ausschließlich dem Bezirksgericht in 's-Hertogenbosch vorgelegt, unbeschadet des Rechts auf Berufung.
Artikel 10 Anzahlung
10.1 Diese Lieferbedingungen wurden bei der Handelskammer in Eindhoven unter der Nummer 17085365 hinterlegt und können als Allgemeine Geschäftsbedingungen zitiert werden.